Dienstag, 19. März 2024
Notruf: 112

Blaulicht und Horn

Richtiges Verhalten als Autofahrer

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte abremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstrasse. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:

  • Stellen Sie fest, woher das Einsatzsignal kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Strasse immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
  • Beachten Sie, dass weitere Fahrzeuge folgen könnten.
  • Auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen an den Rand fahren.
  • Kein langsam fahrendes Einsatzfahrzeug überholen.
  • Bei rot an der Ampel nicht stehen bleiben, fahren Sie langsam auf die Verkehrsinsel oder notfalls langsam in die Kreuzung.
  • Auf der Autobahn gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn.


Warum auch in der Nacht mit Blaulicht und Horn?

"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!"
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch ein Zweiklanghorn geweckt werden? Wir können es verstehen. 
Leider dürfen wir darauf keine Rücksicht nehmen. Wenn es um Menschenleben oder Große Sachwerte geht, muss es schnell gehen. Es ist gesetzlich vorgschrieben das Blaulicht und Martinshorn einzuschalten und beruht nicht auf freiwilliger Basis.

Bei dringlichen Einsatzfahrten (Rettungen von Menschen, Tieren, Sachwerten und Umwelt) ist ein Rettungsfahrzeug nur vortrittsberechtigt wenn Blaulicht und Horn eingeschaltet sind. Dies ist auch Nachts so. 

Das Gesetz soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. 
Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts. 

Rechnen Sie auf freier Straße oder Nachts mit einem Einsatzfahrzeug das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Brand oder Unfall fährt? 

Aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen wollen wir, die dieses Amt freiwillig ausüben, immer auf der sicheren Seite sein. 

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken: 

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Dann wäre es Ihnen auch sicher egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird...

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